In der Europäischen Union soll die Richtlinie 2009/136/EG den Schutz personenbezogener Daten bei Website-Besuchen gewährleisten und stärken. Die 2009 erlassene EU-Cookie-Richtlinie sollte spätestens im Jahr 2011 von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden – was so allerdings nicht geschah.
Die Cookie-Richtlinie sieht im Wesentlichen vor, dass die Besucher einer Website über den Einsatz von Cookies in einer leicht verständlichen Form informiert werden und der Speicherung zustimmen müssen. Cookies dürfen laut der Richtlinie nur dann ungefragt gesetzt werden, wenn sie technisch notwendig sind – also beispielsweise um einen durch den Nutzer erwünschten Dienst umzusetzen. Hierzu zählen etwa Session-Cookies zur Speicherung der Spracheinstellung, der Log-in-Daten und des Warenkorbs oder Flash-Cookies zur Wiedergabe von Medieninhalten.
Für die Anwendung der meisten Cookies benötigen Website-Betreiber jedoch eine Zustimmung der Nutzer. Das betrifft alle Cookies, die technisch nicht notwendig für das Funktionieren des Internetangebots sind. Vor allem Werbe-Cookies, die für das Retargeting genutzt werden, aber auch Analyse- und Social-Media-Cookies zählen hierzu. Die EU-Richtlinie gibt allerdings nicht vor, wie die genannten Auflagen genau umzusetzen sind. Vor allem hinsichtlich der Einverständniserklärung durch Website-Besucher herrscht Ungewissheit.